Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll die Verunreinigung von Gewässern verhindern. Dementsprechend müssen Wasserkraftwerke, Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein, dass eine Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser verhindert wird. Gefragt sind gute Mitarbeiter und sichere Material – Handwerks – Qualität, die uns der TÜV regelmäßig bestätigt.